2026_004_260112_Amtliche_elektronische-Ausgabe-1.pdf
| Der Wahlleiter der Gemeinde Markt Garmisch-Partenkirchen |
des Gemeinderats
der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 08. März 2026
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 09.00 Uhr im (Rathaus, Rathausplatz 1, Garmisch-Partenkirchen, 2.OG – Besprechungsraum 2.03).
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Garmisch-Partenkirchen, 09.01.2026
gez.
Martin Millian
Wahlleiter